Drittes Gesetz:
Für die Einhaltung der Schlüssigkeitsgesetze sorgen

  • Erkenntnisse der Ganzheits- und Gestaltungspsychologie sind Maßstab für die schlüssige Darstellung einer Werbe-Idee. Sie weisen nach, dass Informationen immer ganzheitlich wahrgenommen werden.
  • Die einzelnen werblichen Gestaltungsfaktoren müssen trotz aller Vielfalt gleichsinnig wirken, sich an einer einzigen Kernidee orientieren.  Nur so kann man formal die Prägnanz der Gestaltung fördern und inhaltlich die Wahrnehmung des zentralen Nutzenversprechens erleichtern.
  • Schlüssigkeit bedeutet zum Beispiel
    a) Form und Inhalt sowie Anmutungsqualitäten und Nutzenvorteil aus einem Guss

    b) doppelsinnige Botschaften (Analogien, Symbole) eindeutig interpretierbar im Sinne des zentralen Nutzenversprechens

    c) verbale, visuelle und ggf. akustische Signale mit synchroner Wirkung

    d) eindeutige Figur-Grund-Differenzierung innerhalb des Werbemittels und  gegenüber dem Umfeld

    e) Abstimmung der Werbebotschaft gegenüber den Eigenarten eines Werbemediums

Beispiele aus der Praxis:
Schlüssig gestaltete Werbung wird besonders dadurch erleichtert, das sich die zentrale Produkt-Idee bereits im Markennamen widerspiegelt; vgl. z.B. blend-a-med, Ernte 23, WC-Frisch, Kinderschokolade, Banner, Die Leichte 4, Venta-Luftwäscher.
Nicht schlüssig gestaltete Werbung findet man häufig dann, wenn Werbeversprechen ohne (psycho-)logischen Bezug mit Sex oder Humor verpackt werden. Werbung für französische und japanische Autos kokettiert oft mit Witz und Doppelsinnigkeit, die mit dem spezifischen Nutzen eines Autos wenig zu tun haben.