Achtes Gesetz:
Werbung muss aus einem (Marketing-)Guss sein

  • Werbung profiliert nur das Teilbild eines Angebotes.
  • Verbraucher entwickeln aber ein ganzheitliches Vorstellungsbild von einem Angebot auf der Grundlage des gesamten absatzpolitischen Instrumentariums. Sie beziehen bei ihrer Wahrnehmung automatisch auch die Images der Wettbewerber mit ein.
  • Werbung muss die wichtigsten Einzeleinflusse des Marketing-Mix sowie die »Standard-Erwartungen« der Verbraucher an die jeweilige Produktkategorie berücksichtigen.

Beispiele aus der Praxis:
Die Werbung für Kaffee erfüllt in der Regel Kaffee-typische Erwartungen. Die Werbung für Tee vermittelt selten Eindrücke, die sich gezielt mit dem Genussmittel Tee verbinden.